Blog20.07.2020

What the Webshop?

von casc

Onlineshop

Bild: Zwei Frauen kaufen online ein

Einen Online-Shop zu starten ist eine ebenso spannende wie herausfordernde Aufgabe. Damit Sie am Ende Ihrer Mühen keine bösen Überraschungen erwarten, ist es wichtig, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten.

Ein Webshop unterliegt gesetzlichen Rahmenbedingungen und Informationspflichten. Wenn diese fehlen oder unvollständig vorhanden sind, droht eine Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale oder Verbraucherschutzverbände. Welche rechtlichen Schritte Sie befolgen müssen, um derartigen Unannehmlichkeiten zu entgehen, erfahren Sie in unserem Online-Shop FAQs.   

 AGBs

Händler sind dazu verpflichtet, alle gesetzlichen Informationen für eine Vertragsbestätigung zur Verfügung zu stellen. Im Normalfall werden diese in Form handelsüblicher AGBs abgebildet. Branchenspezifische handelsübliche Geschäftsbedingungen zur freien Verwendung finden Sie hier.

Artikelbeschreibung

Produkte benötigen eine entsprechende Beschreibung. Als Onlinehändler sind Sie dazu verpflichtet, „wesentliche Eigenschaften“ wie Größe, Farbe, Material, Funktion u. Ä. darzustellen.

Bestätigungen

Nachdem eine Bestellung über Ihren Webshop eingegangen ist, sind Sie dazu verpflichtet, diese elektronisch zu bestätigen. Darüber hinaus muss die Vertragsbestätigung die aktuellen AGBs inkludieren.

Bestellbutton

Wichtig ist es, die Käufer darauf hinzuweisen, wann sie eine kostenpflichtige Bestellung aufgeben. Im Idealfall implementieren Sie einen Bestellbutton. Dieser soll eindeutige Hinweise wie „zahlungspflichtig bestellen“, „kaufen“ oder „jetzt bestellen“ enthalten. Somit kommen Sie dieser gesetzlichen Aufforderung garantiert nach.

Datenschutz

Das Einverständnis Ihrer Kunden ist eine unbedingte Voraussetzung für sämtlichen Umgang mit sensiblen Daten. Mittels einer eigenen Unterseite mit der Bezeichnung „Datenschutz“ oder „Datenschutzinformation“ informieren Sie über die Weiterverarbeitung persönlicher Angaben. Planen Sie, Ihre Kundendaten an Drittanbieter weiterzugeben, so muss über diesen Schritt ebenso informiert werden. 

Kostentransparenz

Stellen Sie sämtliche Kosten, die die Bestellung betreffen, übersichtlich dar. Zusatzleistungen, Lieferkosten sowie etwaige Merkmale der Ware müssen verständlich aufgelistet werden. Verboten sind vorangeklickte Einstellungen, wie kostenpflichtige Zusatzleistungen oder Reservierungen. Wird gegen diese Angaben verstoßen, so verliert der Kaufvertrag seine Gültigkeit. Nach dem Motto „Ehrlich währt am längsten“ vermeiden Sie am ehesten unangenehme Streitsituationen.

Produktbilder und Urheberrecht

Im Falle der Verwendung externer Produktbilder müssen Sie die Urheber bekannt geben. Hierfür wird eine schriftliche Bestätigung zur Verwendung der Bilder benötigt. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, können Sie auf Unterlassung oder Schadenersatz geklagt werden.

Preise

Ebenso sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Produkte mit den entsprechenden Endpreisen zu kennzeichnen. Hinweise über die Mehrwertsteuer sind ebenso erforderlich wie die Angabe der Versandkosten.    

Rücktrittsfrist

In der EU haben Kunden ab Erhalt der Ware 14 Tage lang die Möglichkeit, die Ware zurückzusenden. Als Händler sind Sie verpflichtet, über das Widerrufungsrecht zu informieren. Versäumen Sie dies, so verlängert sich die Rücksendefrist um ein Jahr.

Versand

Eine Bestellung wird anhand der Packliste abgehandelt, Unterlagen wie Lieferschein und Rechnungen sowie Adressen und Rücksendemöglichkeiten erstellen viele Shopsysteme automatisch. Achten Sie darauf, dass Sie nicht den Überblick über Ihre Lager und die Verfügbarkeiten im Online-Store verlieren. Ab einer gewissen Größe sollten Sie eine Schnittstelle zwischen Shop- und Warenwirtschaft implementieren. Ein Versand über einen Paketdienstleister bietet den Vorteil, dass Sie die Übermittlung in professionelle Hände übergeben.

Widerrufsbelehrung

Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Käufern ein 14-tägiges Rückgaberecht zu gewähren. Hierfür müssen Sie ein Widerrufungsformular zur Verfügung stellen. Die WKO stellt ein Musterexemplar zur Verfügung, das für den handelsüblichen B2C-Bereich ausreicht. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, verlängert sich das Rückgaberecht der Käufer um ein Jahr.

Folgende Informationen muss ein Online-Shop-Betreiber angeben:

  • Berufsbezeichnung und Mitgliedsstaat, in welchem diese vergeben wurde
  • Firmensitz
  • Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse
  • Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (wenn vorhanden)
  • Ständig leicht auffindbare(s) Impressum und Offenlegung
  • UID-Nummer (falls vorhanden)
  • Zugehörige Kammer oder Berufsverband
  • Standort der Gewerbeberechtigung, wenn das Unternehmen nicht im Firmenbuch eingetragen ist
  • Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- und berufsrechtlichen Vorschriften
  • Name oder Firmenname des Online-Shop-Betreibers
  • Standort der Gewerbeberechtigung, wenn das Unternehmen nicht im Firmenbuch eingetragen ist
  • Zugehörige(r) Kammer oder Berufsverband
  • Zuständige Aufsichtsbehörde (wenn die Tätigkeit einer solchen unterliegt)

Eine Frage an Juristin Astrid Kaltenegger

Welche steuerrechtlichen Fragen muss ich mir vor der Erstellung eines Webshops stellen?

Anfänglich sollte man überlegen, wie hoch die zu erwartenden Umsätze einzuschätzen sind. Denn diese entscheiden über die Art der Versteuerung. Im Detail bestimmen Sie, ob eine Buchführungspflicht besteht oder nicht. Das Jahresergebnis kann durch Gewinnermittlung oder Eingaben-Ausgaben-Rechnung bemessen werden. In manchen Fällen kann eine Pauschalierung angewendet werden.

Weiters ist die Umsatzsteuer ein wichtiger Faktor. Erst ab einem Absatz von € 35.000,– müssen Unternehmen, die im Inland tätig sind, diesen besteuern. Liegt der Umsatz darunter, so gilt die Regelung für Kleinunternehmer.

Konkret ergeben sich bei einer derartigen Befreiung niedrigere Rechnungen an die Kunden. Im Gegenzug kann man aber bei eigenen Einkäufen die Vorsteuer nicht geltend machen. Gerade wegen hoher Vorsteuern in der Gründerphase ist es ratsam, mittels Erklärung zur Umsatzsteuerpflicht zu optieren. So kann die Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.

Wir beraten Sie kompetent und unverbindlich zu den Möglichkeiten einer Webshop-Implementierung. Hier erfahren Sie näheres zu unserer Expertise im Online-Shop-Bereich.